Hinweis
Laut Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Bitte schicken Sie uns diese Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen zu.